Horst Köhler ist von seinem Amt als Bundespräsident zurückgetreten. Er begründete den Schritt mit der Kritik an seinen Äußerungen zum Bundeswehreinsatz in Afghanistan.
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Bundespräsident Horst Köhler hat als erster deutscher Bundespräsident seinen Rücktritt vom Amt erklärt. Hintergrund sind umstrittene Äußerungen des Staatsoberhaupts über den Bundeswehreinsatz in Afghanistan. Die Unterstellung, er habe einen grundgesetzwidrigen Einsatz der Bundeswehr zur Sicherung von Wirtschaftsinteressen befürwortet, entbehre jeder Rechtfertigung, sagte Köhler am Montag in Berlin. Das lasse den notwendigen Respekt vor dem höchsten Staatsamt vermissen.
Köhler sagte, er habe Bundesratspräsident Jens Böhrnsen (SPD) über seinen Schritt informiert. Der Bremer Regierungschef übernimmt vorübergehend die Amtsgeschäfte, bis ein neuer Bundespräsident gewählt ist. Der Rückzug von Köhler mitten in der Euro-Krise könnte die schwarz-gelbe Regierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in schwere Bedrängnis bringen. Der 67-jährige Köhler war Kandidat von Union und FDP. Er war am 23. Mai 2004 erstmals zum Staatsoberhaupt gewählt und fünf Jahre später bestätigt worden.
Umstrittenes Radio-Interview
Köhler hatte Auslandseinsätze der Bundeswehr auch mit der Wahrung deutscher Wirtschaftsinteressen begründet und damit eine heftige Debatte ausgelöst. Später ließ er seine Äußerungen präzisieren. Ein Sprecher sagte in der vergangenen Woche, die Afghanistan-Mission sei nicht gemeint gewesen. Bundeskanzlerin Merkel hatte am Freitag über eine Sprecherin deutlich gemacht, dass sie als eines der Verfassungsorgane der Bundesrepublik zu den Äußerungen des Verfassungsorgans Bundespräsident keine Stellung nehmen werde.
Von Politik und Medien weitestgehend unbeachtet hatte Köhler bereits am 22. Mai im Deutschlandradio Kultur gesagt, Deutschland brauche einen Diskurs, wie in Afghanistan einerseits der zivile Aufbau machbar sei, und andererseits der Erwartung der Bevölkerung auf einen raschen Truppen-Abzug entsprochen werden könne. Die Soldaten kämpften dort für die Sicherheit in Deutschland auf der Basis eines UN-Mandats.
In der umstrittenen Passage heißt es dann weiter: "Meine Einschätzung ist aber, dass insgesamt wir auf dem Wege sind, doch auch in der Breite der Gesellschaft zu verstehen, dass ein Land unserer Größe mit dieser Außenhandelsorientierung und damit auch Außenhandelsabhängigkeit auch wissen muss, dass im Zweifel, im Notfall auch militärischer Einsatz notwendig ist, um unsere Interessen zu wahren, zum Beispiel freie Handelswege, zum Beispiel ganze regionale Instabilitäten zu verhindern, die mit Sicherheit dann auch auf unsere Chancen zurückschlagen negativ durch Handel, Arbeitsplätze und Einkommen."
Auswahl der Kandidaten
Bundespräsident kann werden, wer deutscher Staatsangehöriger ist und mindestens 40 Jahre alt ist. Jede Partei kann einen Kandidaten aufstellen, tut dies jedoch zumeist nur, wenn auch Chancen auf einen Wahlsieg bestehen. Aber auch andere taktische Erwägungen können eine Rolle spielen: So hatte Peter Sodann (für Die Linke) 2009 kaum eine Chance. Doch fuhr die Partei damit der SPD in die Parade, die auf die Stimmen der Linken gehofft hatte.
Besoldung
Ein Bundespräsident erhält einen Sold von etwa 213.000 Euro im Jahr. Nach Ablauf seiner Amtszeit erhält er diesen Betrag als sogenannten "Ehrensold" bis zu seinem Lebensende weiter.
Bundesversammlung
Die Bundesversammlung setzt sich aus den Mitgliedern des Bundestags und einer gleichen Anzahl von "gekorenen Mitgliedern" zusammen. Die "gekorenen Mitglieder" werden von den Bundesländern entsandt. Wie viele hängt von der Bevölkerungszahl der Länder ab. Es müssen nicht zwingend aktive Politiker sein, die für die Länder abstimmen. Oft werden auch ehemalige Politiker, Promis, Sportler und Künstler bestimmt. Kein Mitglied der Bundesversammlung ist an Weisungen gebunden.
Inkompatibilität
Artikel 55 des Grundgesetzes legt fest: Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft auf Bundes- oder Landesebene angehören. Zudem darf der Bundespräsident kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Tabu sind auch Vorstands- und Aufsichtsratsposten.
Mehrheitsverhältnisse
In der Bundesversammlung sind die Parteien in folgender Stärke vertreten:
CDU/CSU: 498 bis 500 Vertreter
SPD: 332 bis 333 Vertreter
FDP: 147 Vertreter
Grüne: 127 Vertreter
Linke: 124 bis 125 Vertreter
Freie Wähler: 10 Vertreter
NPD: 3 Vertreter
SSW: 1 Vertreter
Vereidigung
Der Bundestagspräsident vereidigt ein gewähltes neues Staatsoberhaupt in einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat. Der Text, den der gewählte Präsident dabei sprechen muss, findet sich in Artikel 56 des Grundgesetzes und enthält eine religiöse Beteuerung ("So wahr mir Gott helfe."). Dieser Satz kann auf Wunsch aber auch weggelassen werden.
Wahltermin
Der Bundespräsident wird alle fünf Jahre gewählt. Die Bundesversammlung muss spätestens 30 Tage vor Ablauf der Amtszeit eines Präsidenten zusammentreten. Aus Tradition hat sich seit 1979 der 23. Mai als Termin durchgesetzt. Damit fällt die Wahl des Bundespräsidenten üblicherweise mit dem Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes zusammen.