Jobcenter bis Stipendien
Bundesrat winkt Gesetze durch
In einem wahren Mammutprogramm hat der Bundesrat neue Gesetze abgesegnet. Die Neuordnung der Jobcenter und das Stipendiensystem für begabte Studenten gehören dazu.
Vor seiner Sommerpause muss der Bundesrat am Freitag ein Mammutprogramm bewältigen. Auf der Tagesordnung der Länderkammer stehen allein 27 Gesetzesbeschlüsse. Zentrale Themen sind die Neuordnung der Jobcenter, die Anhebung der Ausbildungsförderung (BAföG) und die Verkürzung der Wehrzeit von neun auf sechs Monate. Zum vorläufig letzten Mal wird Schwarz-Gelb in der Länderkammer eine Mehrheit von 37 der insgesamt 69 Stimmen haben. Denn die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und die Konstitution der rot-grünen Minderheitsregierung werden sich erst auf der nächsten Sitzung am 24. September auf die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat auswirken. Dann verfügen CDU, CSU und FDP nur noch über 31 Stimmen. Das erfordert mehr Kompromisse als derzeit mit Ländern, die nicht von Union und FDP regiert werden.
Grundgesetzänderung für Jobcenter
Die für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen in Jobcentern erforderliche Änderung des Grundgesetzes wurde im Bundesrat mit der benötigten Zweidrittelmehrheit beschlossen. Der neue Grundgesetzartikel 91e stellt sicher, dass Bundesagentur für Arbeit (BA) und Kommunen die Langzeitarbeitslosen wie bisher in gemeinsamen Einrichtungen betreuen dürfen. Normalerweise ist eine solche Mischverwaltung von Bund und Ländern oder Kommunen unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Praxis daher als grundgesetzwidrig beanstandet und eine Neuregelung bis Ende 2010 gefordert. Der nun erreichte überparteiliche Konsens war erst nach jahrelangen Verhandlungen zwischen Union, SPD und FDP zustandegekommen.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sprach von einem "Sieg der Vernunft" für die 6,7 Millionen Menschen, die auf die Hilfe der Jobcenter angewiesen sind. Gerade für Langzeitarbeitslose sei nicht nur die Jobvermittlung wichtig, sondern auch Schulden- oder Suchtberatung, Weiterqualifizierung und das Finden eines Kita-Platzes. Dieses bewährte Zusammenspiel der Kompetenzen von Bundesagentur und Kommunen könne nun in den Jobcentern fortgesetzt werden. Im Grundgesetz wird auch festgeschrieben, dass eine begrenzte Zahl von Kommunen die Betreuung von Langzeitarbeitslosen allein vornehmen kann. Damit wird eine bisher für 69 so genannte Optionskommunen befristete Experimentierklausel verstetigt und ausgeweitet. In einem vom Bundesrat beschlossenen Begleitgesetz wird die Zahl der Optionskommunen zudem auf höchstens 110 erhöht.
Kürzung der Solar-Förderung
Für Besitzer von Solarstromanlagen wird die Einspeisevergütung in zwei Stufen ab Juli und ab Oktober gekürzt. Der Bundesrat stimmte diesem Kompromiss von Bund und Ländern zu. Rückwirkend ab 1. Juli wird für Strom von Dachanlagen 13 Prozent weniger gezahlt, von Freiflächen (Solarparks) zwölf und von Brachflächen wie ehemaligen Müllkippen acht Prozent. Der Bundestag hat der Kürzung der Subventionen für Sonnenstrom bereits zugestimmt. Auf die stufenweise Kappung hatten sich Vertreter von Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss geeinigt. Danach greift erst zum 1. Oktober - und nicht wie ursprünglich geplant schon ab April - die Subventionskürzung so, wie sie Bundesumweltminister Norbert Röttgen vorgeschlagen hatte.
Für Sonnenstrom aus Dachanlagen wird es dann 16 Prozent weniger Einspeisevergütung geben, bei Solaranlagen auf Freiflächen 15 Prozent, auf Brachflächen elf Prozent weniger. Der Bundesrat hatte ursprünglich verlangt, die Einspeisevergütung um höchstens zehn Prozent zu drosseln. Wer eine Photovoltaikanlage installiert und Sonnenstrom produziert, kann sich aber auch künftig vom Staat über das Erneuerbaren-Energien-Gesetz für die nächsten 20 Jahre finanziell unterstützen lassen. Auch wenn weitere Kürzungen der Einspeisevergütungen bereits beschlossen sind, rechnet sich die Investition in der Regel. Denn allein 2009 sind die Preise für Solaranlagen um rund 30 Prozent gesunken.
Bafög-Erhöhung im Vermittlungsausschuss
Auch der Einführung von Hochschulstipendien für begabte Studenten hat der Bundesrat zugestimmt. Die Bundesregierung hatte im Streit mit den Ländern zuvor eingelenkt. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat den Ministerpräsidenten angeboten, die kompletten Kosten für das umstrittene Gesetz zu übernehmen. Nach dessen Verabschiedung im Bundesrat sollen im Herbst noch offene Finanzfragen geklärt werden. Damit will die schwarz-gelbe Koalition eine mögliche Blockade des Gesetzes durch die neue Bundesratsmehrheit verhindern.
Beim Gesetz zur Anhebung der allgemeinen Ausbildungsförderung Bafög rufen die Länder den Vermittlungsausschuss an. Zwar sind sich Bund und Länder im Grundsatz darüber einig, die Fördersätze um zwei Prozent und die Freibeträge um drei Prozent anzuheben. Aber die Länder weigern sich angesichts knapper Kassen hartnäckig, die Erhöhung mitzufinanzieren. Die Kosten der Ausbildungsförderung teilen sich Bund und Länder im Verhältnis 65 zu 35 Prozent. Die Gesamtkosten der Erhöhung belaufen sich auf 360 Millionen Euro. Davon sollen die Länder 160 Millionen Euro tragen.
Zwangsrabatt für Arzneimittel
Zur Eindämmung der ständig steigenden Ausgaben für Arzneimittel hat der Bundesrat einen deutlich erhöhten Zwangsrabatt und ein Preismoratorium beschlossen. Dadurch sollen die gesetzlichen Krankenkassen bis Ende 2013 jährlich um gut eine Milliarde Euro entlastet werden. In diesem Jahr sollen so bereits rund 500 Millionen Euro gespart werden. Mit der Neuregelung steigt der gesetzlich festgelegte Herstellerabschlag von 6 auf 16 Prozent. Er gilt für verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Preisobergrenze (Festbetrag).
Außerdem werden die Arzneimittelpreise bis Ende 2013 eingefroren. Dies soll verhindern, dass der Preisstopp noch durch nachträgliche Aufschläge unterlaufen werden kann. Für Hersteller, die wegen des Zwangsrabatts nachweislich unter Druck geraten, soll es eine Ausnahmeregelung geben. Stärkere Preisverhandlungen zwischen Kassen und Herstellern sind in einem zweiten Arznei-Sparpaket geplant.
Regulierung von Banker-Boni
Übertriebene Bonuszahlungen an Manager von Banken und Versicherungen können künftig eingedämmt werden. Der Bundesrat billigte schärfere Regeln für Manager-Boni. Damit erhält die oberste Finanzaufsicht BaFin mehr Eingriffsrechte. Sie kann Bonuszahlungen beschränken oder komplett untersagen, wenn bestimmte Anforderungen nicht erfüllt sind. Generell sollen Bonuszahlungen stärker an den längerfristigen Erfolg eines Unternehmens gekoppelt werden.
Die schwarz-gelbe Regierungskoalition setzt damit auch entsprechende Vorgaben der führenden Wirtschaftsnationen (G20) um. Auch werden bisherige, teils freiwillige Maßnahmen auf eine gesetzliche Basis gestellt. Die Aufsicht kann die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile untersagen oder auf einen bestimmten Anteil des Jahresergebnisses beschränken.
Dämpfer für Spekulanten
Beschlossen wurde auch ein Gesetz, mit dem alle "ungedeckten Leerverkäufe" verboten werden. Bereits seit Mitte Mai sind bestimmte Leerverkäufe untersagt. Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz wird dieses Verbot ausgeweitet. Finanzakteure dürfen nur noch mit Aktien, Staatsanleihen und Kreditversicherungen spekulieren, die sie selbst besitzen oder sich geliehen haben. Neu eingeführt werden auch Meldepflichten, damit die Aufsichtsbehörden einen besseren Überblick haben.
Bei "Leerverkäufen" verkaufen Profi-Anleger wie Hedge-Fonds Aktien in der Hoffnung, sie später zu einem niedrigeren Kurs zurückzukaufen und Gewinne einzustreichen. Bei "gedeckten Leerverkäufen" leihen sich Investoren die Aktien. Bei "ungedeckten Leerverkäufen" spekulieren sie mit zu verkaufenden Aktien, ohne sie zuvor ausgeliehen zu haben. Experten und die Opposition halten den nationalen Alleingang der schwarz-gelben Koalition angesichts weltweiter Geldströme für wirkungslos. Die EU-Kommission will erst im Herbst Vorschläge für ein europäisches Verbot vorlegen.
(APN, AFP, dpa, N24)
09.07.2010 12:44 Uhr









