Zweifel an Klägerin

Jörg Kachelmann aus Haft entlassen

Jörg Kachelmann ist wieder auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht Karlsruhe begründete die Freilassung des Wettermoderators mit Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers.

Überraschende Wende im Fall Jörg Kachelmann: Nach rund vier Monaten ist der Wettermoderator nun doch aus der Untersuchungshaft freigelassen worden. Nach der überraschenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe verließ der 52-Jährige am Donnerstagnachmittag die JVA Mannheim. Dort hatte er seit dem 20. März wegen Verdachts der Vergewaltigung seiner langjährigen Freundin gesessen. Zu seiner Entlassung wollte sich der Schweizer - frisch rasiert in einem langärmligen, weißen Shirt - vor Journalisten nicht äußern.

Sein Anwalt Reinhard Birkenstock erklärte aber, dass Kachelmann nun weiter gemeinsam mit der Verteidigung die Hauptverhandlung vorbereiten werde. Mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe sei die "Unschuldsvermutung auferstanden und die Rechtsstaatlichkeit zurückgekehrt". Kachelmann bedanke sich bei allen, die ihn auf dem "harten Weg der ungerechten Haft" unterstützt hätten, sowie den Mitgefangenen und Beamten der Justizvollzugsanstalt für die "vorzügliche Behandlung". In einer schriftlichen Mitteilung begrüßte Anwalt Birkenstock weiter, dass der Beschluss des OLG einem "Justizskandal Grenzen gesetzt" habe.

Zweifel an "Opfer"-Aussagen

Das OLG hatte zuvor den Haftbefehl gegen den Moderator überraschend aufgehoben. Damit war die Haftbeschwerde des Schweizers, der wegen schwerer Vergewaltigung vor dem Landgericht Mannheim angeklagt ist, erfolgreich. Das Landgericht hatte seinen Antrag noch vor wenigen Wochen als unbegründet verworfen. Der Dritte Strafsenat in Karlsruhe begründete seine Entscheidung damit, dass die Nebenklägerin die einzige Belastungszeugin sei und deshalb "Aussage gegen Aussage" stehe. Falschbelastungsmotive könnten bei ihr nicht ausgeschlossen werden.

Bereits bei der Anzeigeerstattung und im Ermittlungsverfahren habe sie teils unzutreffende Angaben gemacht. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sie sich die Verletzungen selbst beigebracht habe, hieß es. Nach all dem bestehe kein dringender Tatverdacht, so dass der Haftbefehl aufzuheben sei. Das Gericht wies darauf hin, dass ein Unterschied zwischen Haftbefehl und Anklage besteht. Für einen Haftbefehl sei der dringende Tatverdacht Voraussetzung, für eine Anklage der einfache Tatverdacht.

Zunächst nicht wieder im Fernsehen

Bis zu seinem Prozessbeginn wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung am 6. September bleibt Kachelmann nun auf freiem Fuß. Er war am 20. März auf dem Frankfurter Flughafen festgenommen worden und befand sich seitdem in Untersuchungshaft. Laut Anklage soll er seine langjährige Freundin in der Nacht zum 9. Februar 2010 bei einem Streit in ihrer Wohnung in Schwetzingen mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben. Kachelmann selbst bestreitet die Vorwürfe. Auch die Verteidigung sieht - nicht zuletzt unter Berufung auf ein Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft - starke Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugin.

Die Anwälte sprechen von einer falschen Beschuldigung und hätten daher Haftbeschwerde eingelegt. Diese richtet sich gegen den Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 1. Juli, mit dem der Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls zurückgewiesen wurde. Die Fünfte Große Strafkammer hatte die Aussagen der Ex-Freundin als glaubwürdig bezeichnet. Auch die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe war dem Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls entgegengetreten. Trotz der Freilassung lässt das Erste Kachelmann zunächst noch nicht vor die Kamera. Es werde das schwebende Verfahren abgewartet, sagte ein ARD-Sprecher. Durch die Freilassung sei keine neue Ausgangslage entstanden.

(APN, N24)

29.07.2010 15:47 Uhr

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