Sorgerechtsurteil

Lösung auch für Altfälle geplant

Nach dem Verfassungsgerichtsurteil, das das Sorgerecht unverheirateter Väter stärkt, soll eine Regelung her, die auch Altfälle abdeckt. Das kündigte Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger an.

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Video: Sorgerechtsurteil - Regelung auch für Altfälle geplant

Nach dem Verfassungsgerichtsurteil zum Sorgerecht will Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auch eine Regelung für ältere Fälle finden. "Natürlich muss es eine Übergangsregelung geben. Wir werden auch für Altfälle den Weg zu den Gerichten ermöglichen", sagte sie der "Passauer Neuen Presse". "Wir können nicht ausblenden, dass viele ledige Väter jahrelang keine Chance hatten, bei Gericht das Sorgerecht durchzusetzen. Dazu müssen wir ihnen jetzt die Wege eröffnen."

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Regelung des Sorgerechts für verfassungswidrig erklärt, nach der unverheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder erhalten können. Dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, heißt es in dem Beschluss. Damit stärkten die Karlsruher Richter die Rechte unverheirateter Väter. Diese können künftig leichter ein gemeinsames Sorgerecht für ihre Kinder erhalten. (Az.: 1 BvR 420/09)

Neuregelung bereits in Arbeit

Leutheusser-Schnarrenberger sagte, sie habe mit diesem Urteil gerechnet. Daher arbeite ihr Ministerium bereits an einer gesetzlichen Neuregelung des Sorgerechts. "Künftig soll kein Elternteil mehr bevorzugt werden. Das gilt für beide Seiten. Im Mittelpunkt muss natürlich stets das Wohl des Kindes stehen. Ziel muss es daher sein, dass in möglichst vielen Fällen beide Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben. Das ist im Zweifel für das Kind das Beste."

Künftig sollten auch ledige Väter das Sorgerecht erhalten können, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, erläuterte die Ministerin. Dazu gehöre etwa die Anerkennung der Vaterschaft. Mütter müssten allerdings die Möglichkeit haben, innerhalb einer angemessenen Frist zu widersprechen. "Das Familiengericht muss dann schon triftige Gründe dafür anführen, dass es nur einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zuspricht."

Auch Rechte der Kinder gestärkt

Der in Karlsruhe erfolgreiche Kläger Detlef Fürste aus Bad Oeynhausen in Niedersachsen zeigte sich nach dem Urteil sehr zufrieden. "Heute ist ein Tag für alle Kinder, deren Eltern getrennt leben", sagte er der in Oldenburg erscheinenden "Nordwest-Zeitung". "Das Gericht hat sehr schnell und im Sinne der Kinder entschieden. Es ist ein weiterer Schritt zur Gleichberechtigung von Mann und Frau."

Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, begrüßte das Urteil in der in Hannover erscheinenden "Neuen Presse": "Nach der UN-Konvention über die Rechte des Kindes haben Jungen und Mädchen das Recht auf beide Elternteile, auch nach deren Trennung. Dieses Recht wird durch das Urteil gestärkt." Karlsruhe trage dem Wandel im Denken Rechnung, "dass es nicht immer nur um die Rechte der Eltern, sondern auch um die Rechte der Kinder geht".

(dpa, N24)

04.08.2010 09:02 Uhr

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