Die Finanzaufsicht nutzt ihre neuen Kompetenzen und geht gegen inkompetente oder unzuverlässige Aufsichtsräte von Banken vor. "Derzeit laufen zehn Abberufungsverfahren", sagte der Referatsleiter für Aufsichtsorganisation bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Christoph Crüwell, der "Financial Times Deutschland". Weitere Verfahren würden derzeit vorbereitet.
Der Gesetzgeber hatte die Finanzmarktkontrolle im vergangenen Sommer verschärft. Die BaFin bekam deutlich mehr Befugnisse gegenüber Banken und Versicherungen, um künftige Krisen zu vermeiden. Die Behörde kann nun etwa Aufsichtsräte abberufen oder ihnen von vornherein verbieten, Aufsichtsrat zu werden.
Für die nun eingeleiteten Verfahren gibt es verschiedene Gründe, wie Crüwell der "FTD" sagte. In einem Fall wirft die BaFin dem betroffenen Aufsichtsrat vor, zu wenig vom Bankgeschäft zu verstehen. In drei Fällen bemängelt sie demnach, dass Aufsichtsräte zu viele Kontrollmandate innehätten. Bei sechs Aufsichtsräten zweifelt die BaFin laut Crüwell an deren Zuverlässigkeit. Dies sei etwa dann der Fall, wenn ein Aufsichtsrat zugleich Kunde der Bank ist, sein Kredit aber ausfallgefährdet oder sogar ausgefallen ist, sagte Crüwell. "Dann besteht ein Interessenkonflikt."
Die betroffenen Aufsichtsräte werden nun zunächst von der BaFin angehört. Crüwell sagte, in vielen Fällen sei eine Abberufung gar nicht nötig: "Wir rechnen damit, dass die Personen dann gegebenenfalls freiwillig zurücktreten werden."
Seit Inkrafttreten des verschärften Kreditwesengesetzes im August überprüfte die BaFin nach Angaben eines Sprechers mehrere tausend neu berufene Aufsichts- oder Verwaltungsräte. Die Banken schicken der Finanzaufsicht dafür Lebenslauf, Führungszeugnis und gegebenenfalls einen Nachweis über die "Sachkunde" des Betroffenen. Das heißt laut Gesetz, dass sie Geschäfte der Bank verstehen, die Risiken beurteilen und "Änderungen in der Geschäftsführung durchsetzen" können.
Diese Sachkunde können Aufsichtsräte auch durch eine Fortbildung nachweisen. "Konkrete Anforderungen" stelle die BaFin hier nicht, sagte der Sprecher. "Mehr als ein eineinhalbstündiges Kamingespräch" müsse es aber sein - laut Gesetz muss die Fortbildung unter anderem "grundlegende wirtschaftliche und rechtliche Abläufe im Unternehmen, Risikomanagement und Grundzüge der Bilanzierung und des Aufsichtsrechts" vermitteln.
Die Hürden für die Benennung von Aufsichtsräten seien nicht hoch, sagte Crüwell der Zeitung. "Aber immerhin gibt es nun gesetzlich festgelegte Anforderungen, die für alle Banken gelten."
(AFP)
31.08.2010 13:47 Uhr





