Elektroroller im Büro aufgeladen - kein Kündigungsgrund

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Kündigung wegen 1,8 Cent Stromkosten unwirksam

Die Kündigung eines Computerfachmanns, der seinen Elektroroller im Büro aufgeladen hat, ist unwirksam: Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm und bestätigte damit ein vorhergehendes Urteil des Arbeitsgerichts Siegen. Dem 41-Jährigen war im Mai 2009 nach 19-jähriger Betriebszugehörigkeit von seiner Firma gekündigt worden, weil er den Akku seines privat genutzten Elektrorollers im Büro aufgeladen hatte. Dadurch entstanden Stromkosten von 1,8 Cent.

Das Arbeitsgericht Siegen hatte die Kündigung in erster Instanz für unwirksam erklärt. Die dagegen gerichtete Berufung des Arbeitgebers vor dem Landesarbeitsgericht blieb nun ohne Erfolg. Das Gericht berücksichtigte bei seiner Entscheidung vor allem den geringen Schaden von 1,8 Cent, die langjährige Betriebszugehörigkeit des Mannes und den Umstand, dass in dem Betrieb Handys aufgeladen und elektronische Bilderrahmen betrieben wurden. In diesen Fällen hatte der Arbeitgeber aber nicht eingegriffen. Daher hätte das verlorengegangene Vertrauen durch eine Abmahnung wieder hergestellt werden können, argumentierten die Richter.

Erst im Juni hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Kündigung einer als "Emmely" bundesweit bekannt gewordenen Kassiererin aufgehoben. Sie war entlassen worden, weil sie zwei gefundene Pfandbons im Wert von zusammen 1,30 Euro für sich selbst eingelöst haben soll.

(AFP)

02.09.2010 17:33 Uhr

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