Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will gesetzlich gegen Missbrauch bei der Leiharbeit vorgehen, ohne jedoch für die boomende Branche einen Mindestlohn festzusetzen. Ein Gesetzentwurf sei inzwischen fertiggestellt, bestätigte eine Ministeriumssprecherin in Berlin. Über einen Mindestlohn will von der Leyen entscheiden, wenn die Folgen der vollständigen Freizügigkeit für Arbeitnehmer in der EU absehbar sind.
Im Gesetzentwurf heißt es laut Dortmunder "Ruhr-Nachrichten": "Durch die Einführung einer gesetzlichen Regelung soll verhindert werden, dass Arbeitnehmerüberlassung als ,Drehtür' zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen missbraucht wird." Der Entwurf sieht demnach weitreichende Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungs- sowie im Arbeitnehmerentsendegesetz vor.
Nach dem Entwurf sollen Betriebe auch künftig Mitarbeiter entlassen und sie "in zeitlichem Zusammenhang" wieder als Leiharbeitnehmer im eigenen Unternehmen einsetzen können, allerdings nur bei gleicher Bezahlung. Diesen Leiharbeitern müsse Gleichstellung mit vergleichbaren Arbeitnehmern gewährt werden, "ohne dass hiervon eine Abweichung durch Anwendung eines Tarifvertrags möglich ist".
Wie die Sprecherin des Arbeitsministeriums sagte, soll das Gesetz den "Drehtüreffekt" bekämpfen und eine EU-Richtlinie zur Leiharbeit umsetzen. Für den auch von Teilen der Union geforderten Mindestlohn gelte aber weiter, dass in der Zeitarbeitsbranche besondere Bedingungen herrschten. Mit Blick auf die ab dem ersten Mai 2011 eintretende vollständige Freizügigkeit für Arbeitnehmer in der EU beobachte von der Leyen besonders die Entwicklung in Polen sehr genau. Dort würden Unternehmen überlegen, ob sie mit sehr niedrigen Tarifverträgen in Deutschland einsteigen können. "Wenn das eintritt, dann müssen wir handeln."
Der stellvertretende SPD-Fraktionschef Hubertus Heil begrüßte den Gesetzentwurf. Er warnte von der Leyen aber, zu kurz zu springen. "Wir brauchen eine umfassende Regelung zur Verhinderung von Missbrauch in der Zeit- und Leiharbeit." Dazu gehöre ein Mindestlohn.
Die Sprecherin der Grünen-Fraktion für Arbeitnehmerrechte, Beate Müller-Gemmecke, kritisierte, der Gesetzentwurf löse die bestehenden Probleme nicht. "Es darf nicht legal sein, dass Betriebe ihre Beschäftigten entlassen und sie anschließend wieder als Leiharbeitskräfte einstellen." Die Linken-Arbeitsexpertin Jutta Krellmann erklärte, von der Leyens Vorschläge seien "reine Augenwischerei". Auch mit dem Gesetzentwurf sei dem Missbrauch von Leiharbeit weiter Tür und Tor geöffnet.
(AFP)
03.09.2010 16:28 Uhr





