Sarrazin-Rauswurf
Wulff schiebt Merkel Schwarzen Peter zu
Die Bundesbank will Thilo Sarrazin loswerden, jetzt liegt es an Bundespräsident Christian Wulff, der Bitte stattzugeben. Doch zuvor will sich der CDU-Mann der Haltung der Bundesregierung versichern.
Das hat sich Christian Wulff vermutlich ganz anders vorgestellt. Keine 100 Tage nach seiner Wahl zum Staatsoberhaupt muss er gleich mehrere heikle Entscheidungen treffen, die den Auftakt seiner Amtszeit prägen werden: die Abberufung des Bundesbankers Thilo Sarrazin und - demnächst - die Billigung des Atomgesetzes mit den längeren Laufzeiten der Atomkraftwerke.
Zumindest im Fall Sarrazin will Wulff nicht die alleinige Verantwortung tragen. Er schaltete ie Bundesregierung ein und bat offiziell um eine Stellungnahme. Der Fall hat wegen der breiten gesellschaftlichen Diskussion über die ausländerfeindlichen Thesen Sarrazins eine so große Dimension erhalten, dass Wulff die Rückendeckung der Regierung haben will. Präzedenzfälle gibt es nicht.
Präsident wagte sich früh weit vor
Bei Sarrazin und im Atomstreit ist es gut möglich, wenn nicht sogar wahrscheinlich, dass die Gerichte angerufen werden. Kommen die Klagen durch, bleibt ein Makel auch an dem Bundespräsidenten hängen, der qua Amt über den verfassungsmäßig korrekten Ablauf der Gesetzgebung und die Entlassung höchster Staatsdiener wacht.
Vor allem der Fall Sarrazin liegt Wulff im Magen. In seiner politischen Bewertung hat sich der neue Bundespräsident bereits mehr als amtsüblich herausgewagt. Bereits vor dem Bundesbank-Laufpass für Sarrazin bezog er öffentlich Stellung: "Ich glaube, dass jetzt der Vorstand der Deutschen Bundesbank schon einiges tun kann, damit die Diskussion Deutschland nicht schadet - vor allem auch international", sprach er in die Mikrofone.
Prüfung "schnell, aber ganz penibel"
Die Reaktion kam prompt: "Kann er jetzt noch unabhängig urteilen?" fragen Kommentatoren. Die Fachleute im Bundespräsidialamt sagen, das sei keine Entlassungsempfehlung gewesen, sondern eine Zustandsbeschreibung. Der Präsident sei - ob mit oder ohne Entlassung Sarrazins - gegen eine zu lange Hängepartie gewesen. Nur das habe er signalisieren wollen.
Nun steht Wulff selbst unter Zeitdruck. Er werde die Gründe der Bundesbankspitze für die Trennung von Sarrazin "schnell, aber ganz penibel" prüfen, sagen Kenner des Verfahrens. Die Gefahr eines politischen Bumerangs ist nicht gebannt. Sollten Gerichte den Rauswurf Sarrazins kippen, wäre der politische Schaden groß. Manche erinnern in diesem Zusammenhang bereits warnend an das 2003 in Karlsruhe gescheiterte Verbotsverfahren gegen die NPD.
Wulff will sich auf Position des "Staatsnotars" zurückziehen
Wulff ist im Amt des Bundespräsidenten als Brückenbauer angetreten. Nun könne er das beweisen und den Dialog über Sarrazins Ansichten zu den fehlenden Integrationschancen muslimischer Bürger befördern, wird ihm jetzt empfohlen. Experten im Präsidialamt sehen das ganz anders: "Es geht hier um Recht und Gesetz." Sie plädieren damit für eine strikte Trennung der Sarrazin-Entlassung von der Diskussion über eine bessere Integration von Migranten. Wulff werde das Thema intensiv ansprechen, aber erst wenn die Akte Sarrazin geschlossen sei.
Jetzt liegt der Schwarze Peter bei der Bundesregierung. Wenn sie ihre Meinung geäußert hat, kann sich Wulff auf seine Rolle als "Staatsnotar" berufen und die Position der Regierung einfach absegnen. Dass er dieses Thema für eine abweichende Meinung wählen wird, ist eher unwahrscheinlich.
Klagen gegen Atomgesetz so gut wie sicher
Das könnte schon beim nächsten Konfliktfall ganz anders aussehen. An diesem Wochenende will sich die Koalition auf die Eckpunkte eines neuen Atomgesetzes mit längeren Laufzeiten für die Kernkraftwerke verständigen. Die Zustimmung des Bundesrats mit der dortigen Blockademehrheit der Opposition will Merkel unbedingt vermeiden.
Der frühere niedersächsische Ministerpräsident im Bellevue wird auch unter dieses Gesetz seine Unterschrift setzen müssen. Vermutungen, im Präsidentenamt kursierten bereits Gutachten, die für eine Laufzeitverlängerung von maximal neun Jahren sind, wurden am Freitag strikt dementiert. Letzte Instanz wird in diesem Fall sicherlich das Bundesverfassungsgericht sein. Klagen gegen das neue Atomgesetz sind so gut wie sicher.
(Frank Rafalski, dpa, N24)
03.09.2010 19:45 Uhr









