Schuldig oder nicht?
Chronik: Der Fall Kachelmann
Selten hat eine Festnahme und ein Gefängnisaufenthalt für derartig viel Aufsehen und Spekulationen gesorgt. Am 22. März wurde Jörg Kachelmann festgenommen, jetzt beginnt das Verfahren gegen ihn.
Rund vier Monate saß TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann in Untersuchungshaft. Der Schweizer wird beschuldigt, seine langjährige Freundin bei einem Streit mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Ab dem 6. September muss sich Kachelmann nun wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung vor dem Landgericht Mannheim verantworten. Im Fall einer Verurteilung droht ihm eine Haftstrafe von fünf bis 15 Jahren.
Eine Chronik der wichtigsten Ereignisse:
8./9. Februar
Kachelmann soll in der Nacht seine langjährige Freundin nach einem vorangegangenen Beziehungsstreit in ihrer Wohnung in Schwetzingen gewaltsam zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Danach zeigt sie ihn an.
25. Februar
Das Amtsgericht Mannheim erlässt Haftbefehl.
20. März
Der Wettermoderator wird bei seiner Einreise aus Kanada am Frankfurter Flughafen von der hessischen Landespolizei verhaftet. Der Vollzug des Haftbefehls wird mit Fluchtgefahr begründet.
22. März
Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock bezeichnet die Vorwürfe der Frau als frei erfunden. Auch der Schweizer beteuert seine Unschuld.
24. März
Der Wettermoderator bestreitet bei einem Haftprüfungstermin erneut die Tat. Der Haftrichter entscheidet, dass Kachelmann weiter in Haft bleiben muss.
5. Mai
Kachelmanns Anwalt beantragt eine Aufhebung des Haftbefehls. Eine Entscheidung vertagt der Haftrichter, es müssten zunächst weitere Ermittlungsergebnisse vorliegen.
15. Mai
Das mutmaßliche Opfer korrigiert in einer zweiten Vernehmung einem "Spiegel"-Bericht zufolge ihre Darstellung aus der Tatnacht. Sie nimmt dabei zwei Punkte ihrer Aussage zurück, den Vorwurf der Vergewaltigung hält sie aber aufrecht.
17. Mai
Die Staatsanwaltschaft Mannheim erhebt Anklage wegen Verdachts der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
5. Juni
Laut einem "Spiegel"-Bericht zweifelt die Psychologin, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein Gutachten erstellte, an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers. Die Schilderung der Vergewaltigung erfülle "nicht die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz", heißt es.
25. Juni
Das Landgericht Mannheim setzt für den 2. Juli einen Haftprüfungstermin an, bei dem Kachelmann gehört werden soll.
29. Juni
Kachelmanns Anwalt legt beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe Haftbeschwerde ein.
1. Juli
Das Landgericht Mannheim lehnt Kachelmanns Entlassung aus der Untersuchungshaft ab und erklärt, seine Einlassungen seien wenig plausibel. Dagegen werde die Aussage des mutmaßlichen Opfers nach wie vor als glaubhaft eingestuft. Das OLG Karlsruhe muss nun über die Haftbeschwerde Kachelmanns entscheiden.
7. Juli
Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe beantragt, die Haftbeschwerde von Kachelmanns Verteidiger als unbegründet zu verwerfen.
9. Juli
Das Landgericht Mannheim lässt die Anklage zur Hauptverhandlung durch die zuständige Strafkammer in vollem Umfang zu. Kachelmann muss sich ab dem 6. September vor dem Gericht verantworten.
29. Juli
Das OLG Karlsruhe hebt den Haftbefehl auf, damit war die Haftbeschwerde Kachelmanns erfolgreich. Der Moderator kommt bis zum Prozessbeginn auf freien Fuß. In der Begründung heißt es, es stehe "Aussage gegen Aussage". Bei der Nebenklägerin könnten Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden.
30. Juli
Kachelmann spricht in einem Interview erstmals über die Zeit in der Untersuchungshaft. Er wünsche sich, dass dieser Alptraum bald zu Ende gehe und seine Unschuld sich in sämtlichen Gremien der deutschen Justiz durchsetze, betont er darin.
31. Juli
Der Focus berichtet über ein neues Ermittlungsverfahren gegen Kachelmann wegen gefährlicher Körperverletzung in einem anderen Fall. Der Schweizer soll im Jahr 2001 eine Frau in ihrer Wohnung geschlagen haben.
22. August
Kachelmanns Anwälte reichen Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die ermittelnde Staatsanwaltschaft in Mannheim sowie die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe ein. Die Staatsanwaltschaft habe schlampig gearbeitet, zu unseriösen Verfahrenstricks gegriffen und durch "die Schwatzhaftigkeit gegenüber den Medien" die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns massiv verletzt.
6. September
Der Prozess gegen den Wettermoderator beginnt, wird jedoch nach wenigen Minuten auf den 13. September vertagt. Kachelmanns Verteidiger halten zwei der Richter für befangen.
(dpa)
06.09.2010 13:56 Uhr








