Private kommen schneller

Gericht: Kein Viagra auf Kassenrezept

Gesetzlich Krankenversicherte gelten allgemeinhin als Patienten zweiter Klasse. Ein neues Urteil des Bundesverfassungsgerichts scheint das zu bestätigen: Es geht um Viagra auf Kassenrezept.

Sie benötigen einen Flashplayer, mindestens in Version 8 sowie aktiviertes JavaScript.

Alternativ können Sie sich die Medien-Inhalte (Bilder und Videos) über folgende Links direkt ansehen:

Volksmedikament Viagra? In der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Männer mit krankheitsbedingten Erektionsstörungen müssen in der Regel die Kosten für Viagra selbst tragen.

In der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Männer mit krankheitsbedingten Erektionsstörungen müssen in der Regel die Kosten für Viagra selbst tragen. Die Krankenkassen sind dazu nicht verpflichtet, entschied das Bundesverfassungsgericht. Damit scheiterte ein über 60 Jahre alter Kläger, der wegen einer Diabetes-Erkrankung an Erektionsstörungen leidet. Der Mann hielt das seit 2004 geltende Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, das sämtliche Arzneimittel zur Behandlung der erektilen Dysfunktion aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen ausschließt, für verfassungswidrig. (AZ: 1 BvR 1778/05)

Nach Ansicht der Verfassungshüter ist es jedoch nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber aus Kostengründen bestimmt, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" zu sein haben. Deshalb seien die gesetzlichen Krankenkassen nicht verpflichtet, "alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist", heißt es in dem Beschluss.

Dass Beamte vom Dienstherren in solchen Fällen gleichwohl Beihilfen für den Viagra-Kauf erhalten, liegt laut Gericht am "besonderen beamtenrechtlichen Schutz" und der Struktur ihrer Krankheitsvorsorge: Beamte sind gemeinhin privat versichert und zahlten ihre medizinische Versorgung weitgehend selbst.

(AFP, N24)

09.04.2008 13:14 Uhr

Errechnen Sie Ihren BMI!

Body Mass Index

öffnenschließenWas ist der BMI? Der Body Mass Index ist eine Maßzahl zur Bewertung des Körpergewichts. Der Kennwert berechnet sich aus: Körpergewicht geteilt durch das Quadrat der Körpergröße.

öffnenschließenBMI-Bewertung für Männer Für Männer gelten folgende Richtwerte:
  • BMI weniger als 20: Untergewicht
  • 20 bis 25: Normalgewicht
  • 26 bis 30: Übergewicht
  • 31 bis 40: Adipositas (Fettleibigkeit)
  • mehr als 40: starke Adipositas
Bei Adipositas und starker Adipositas sollten Sie umgehend einen Arzt aufsuchen.

öffnenschließenBMI-Bewertung für Frauen Für Frauen gelten folgende Richtwerte:
  • BMI weniger als 19: Untergewicht
  • 19 bis 24: Normalgewicht
  • 25 bis 30: Übergewicht
  • 31 bis 40: Adipositas (Fettleibigkeit)
  • Mehr als 40: starke Adipositas
Bei Adipositas und starker Adipositas sollten Sie umgehend einen Arzt aufsuchen.

öffnenschließenOptimaler BMI nach Alter Die Richtwerte:
  • Alter 19 bis 24 - BMI: 19 bis 24
  • Alter 25 bis 34 - BMI: 20 bis 25
  • Alter 35 bis 44 - BMI: 21 bis 26
  • Alter 45 bis 54 - BMI 22 bis 27
  • Alter 55 bis 64 - BMI 23 bis 28
  • älter als 65 - BMI 24 bis 29

SchließenSchließen Artikel versenden

Name des Absenders*:

E-Mail-Adresse des Empfängers*:


Ihre Mitteilung an den Empfänger:

Es gelten unsere Allgemeinen Nutzungsbedingungen

Sie befinden sich in: Tipps & Service » Gesundheit