Private kommen schneller
Gericht: Kein Viagra auf Kassenrezept
Gesetzlich Krankenversicherte gelten allgemeinhin als Patienten zweiter Klasse. Ein neues Urteil des Bundesverfassungsgerichts scheint das zu bestätigen: Es geht um Viagra auf Kassenrezept.
In der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Männer mit krankheitsbedingten Erektionsstörungen müssen in der Regel die Kosten für Viagra selbst tragen. Die Krankenkassen sind dazu nicht verpflichtet, entschied das Bundesverfassungsgericht. Damit scheiterte ein über 60 Jahre alter Kläger, der wegen einer Diabetes-Erkrankung an Erektionsstörungen leidet. Der Mann hielt das seit 2004 geltende Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, das sämtliche Arzneimittel zur Behandlung der erektilen Dysfunktion aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen ausschließt, für verfassungswidrig. (AZ: 1 BvR 1778/05)
Nach Ansicht der Verfassungshüter ist es jedoch nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber aus Kostengründen bestimmt, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" zu sein haben. Deshalb seien die gesetzlichen Krankenkassen nicht verpflichtet, "alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist", heißt es in dem Beschluss.
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Dass Beamte vom Dienstherren in solchen Fällen gleichwohl Beihilfen für den Viagra-Kauf erhalten, liegt laut Gericht am "besonderen beamtenrechtlichen Schutz" und der Struktur ihrer Krankheitsvorsorge: Beamte sind gemeinhin privat versichert und zahlten ihre medizinische Versorgung weitgehend selbst.
(AFP, N24)
09.04.2008 13:14 Uhr






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