Scharfe Finanzwächter

Aufgaben und Befugnisse der BaFin

Die BaFin rückt immer mehr in die Schlagzeilen. Schuld daran ist die weltweite Finanzmarktkrise und deren Auswirkungen auf die Bankenlandschaft in Deutschland. Doch die BaFin "kann" noch mehr.

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht den Finanzplatz Deutschland. Ob drohende Zahlungsunfähigkeit, Insidergeschäfte, Kursmanipulationen, falsche oder verspätete Börsenmitteilungen: Die Behörde achtet streng darauf, dass bei Banken, Wertpapierhäusern und Versicherern alles mit rechten Dingen zugeht.

Aufgaben

Die BaFin mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main entstand im Mai 2002 als Zusammenschluss der Banken- und Versicherungsaufsicht sowie der Kontrolle über den Wertpapierhandel. Gut 1600 Mitarbeiter beaufsichtigen etwa 2.100 Kreditinstitute, 700 Finanzdienstleister, 630 Versicherer, 6.000 Fonds, 25 Pensionsfonds und 80 Kapitalanlagegesellschaften. Spezialisten bekämpfen zudem Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Befugnisse

Bei ihrer Arbeit hat die Finanzaufsicht weitgehend freie Hand. Sie kann jederzeit Sonderprüfungen ansetzen, unangemeldet Dokumente einsehen oder an Aufsichtsratssitzungen teilnehmen. Banken kann sie schließen und ihnen damit die Geschäftsgrundlage entziehen - wie nun bei der Weserbank geschehen. Zudem wertet die BaFin Börsenpflichtmitteilungen (Ad-hoc-Meldungen) aus und analysiert Kursschwankungen sowie Wertpapiergeschäfte darauf, ob sich dahinter krumme Geschäfte verbergen.

Kontrolle

Die BaFin untersteht dem Finanzministerium. Dieses stellt den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter sowie zwei weitere Kontrolleure im 21-köpfigen Verwaltungsrat. In dem Kontrollorgan sitzen darüber hinaus je ein Vertreter des Wirtschafts- und Justizministeriums, fünf Bundestagsabgeordnete, fünf Banken-, vier Versicherungs- und ein Fondsvertreter.

(AFP, N24)

09.04.2008 14:00 Uhr

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