Privatsphäre in Gefahr?
Kabinett lässt BKA-Spionage zu
Das Kabinett hat lange gestritten. Nun soll auch das Bundeskriminalamt Computer durchsuchen und Wohnungen mit versteckter Kamera ausspähen dürfen. Kritiker fürchten eine neue Spitzel-Behörde.
Im Kampf gegen den internationalen Terrorismus soll das Bundeskriminalamt (BKA) mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet werden. Das sieht die Novelle des BKA-Gesetzes vor, die das Bundeskabinett beschloss. So soll es künftig präventiv tätig werden können und die Möglichkeit erhalten, von sich aus aktiv zu werden. Bisher musste das BKA darauf warten, dass eine Länderpolizei um Amtshilfe ersucht.
Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz: "Das BKA wird zur Super-Spitzel-Behörde ausgebaut." Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble habe einen neuen Höhepunkt seiner "grundrechtsfeindlichen Politik" vorgelegt. Es fehle an rechtsstaatlichen Sicherungsmechanismen. Das BKA dürfe in den Wohnungen Kameras ohne ausreichenden Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung anbringen.
Wolfgang Neskovic, Fraktionsvize der Linken: "Nach der Vorratsdatenspeicherung stellt das geplante BKA-Gesetz einen weiteren Tabubruch in der Nachkriegsgeschichte der deutschen Sicherheitsbehörden dar."
Zur Erfüllung der neuen Aufgaben sind laut Gesetzentwurf rund 130 Stellen beim BKA nötig. Die Kosten werden im ersten Jahr auf rund 23,6 Millionen Euro, in den Folgejahren dann auf je rund zehn Millionen Euro veranschlagt.
Die Behörde erhält für die neuen Aufgaben eine ganze Reihe von Befugnissen, die teils heftig in der Kritik stehen, etwa weil eine Aufweichung des Schutzes der Privatsphäre befürchtet wird. Hier einige Kernpunkte:
Onlinedurchsuchung: Die Überwachung privater Computer wird möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat dafür in einem Grundsatzurteil enge Grenzen vorgegeben. Nur bei einer konkreten Gefahr und bei schwersten Straftaten dürfen die Ermittler mit Genehmigung eines Richters heimlich in einen Computer eindringen. Eine Manipulation der Rechner vor Ort soll den Fahndern aber nicht erlaubt werden. Die technischen Voraussetzungen für die Überwachung dürfen nur über Datenleitung geschaffen werden, etwa über die heimliche Online-Installation einer entsprechenden Software.
Wohnraumüberwachung: Zur "Abwehr einer dringenden Gefahr" darf das BKA Wohnungen akustisch und optisch überwachen. Umstritten ist dabei, dass auch Wohnungen Unverdächtiger beobachtet werden dürfen, in denen ein Verdächtiger verkehrt. "Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden", heißt es in dem Gesetzentwurf.
Telefonüberwachung: "Das Bundeskriminalamt kann ohne Wissen des Betroffenen die Telekommunikation einer Person überwachen und aufzeichnen", falls dies der Gefahrenabwehr dient. Die Maßnahme ist auf drei Monate befristet und darf nur einmal um drei Monate verlängert werden.
V-Leute: Das BKA darf künftig auch V-Leute für seine Ermittlungen einsetzen. Erlaubt sei "der Einsatz von Privatpersonen, deren Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt Dritten nicht bekannt ist (Vertrauenspersonen)". Solche Methoden wurden bisher vor allem von den Geheimdiensten genutzt.
Rasterfahndung: Bei der Rasterfahndung handelt es sich um einen automatisierten Datenabgleich. Dabei werden bestimmte, auf einen potenziellen Täter vermutlich zutreffende Prüfungsmerkmale mit Datenbeständen bei nicht-polizeilichen Stellen verglichen. Ziel ist es, die Zahl der verdächtigen Personen durch das Herausfiltern derjenigen mit tätertypischen Merkmalen zu verringern. Das BKA darf "von öffentlichen oder nichtöffentlichen" Stellen die Übermittlung von Daten über bestimmte Personengruppen zum Zweck der Rasterfahndung verlangen. Von der Übermittlungspflicht sind nur die Geheimdienste ausgenommen.
(dpa, AFP, AP, N24)
04.06.2008 15:55 Uhr









